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2. Grüner Polizeikongress / Kriminalität bekämpfen und Grundrechte sichern / Politik und Fachwelt diskutieren heute beim 2. Grünen Polizeikongress über aktuelle Herausforderungen der Polizeiarbeit

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(LNP) Im Fokus stehen die Themen Internetkriminalität, Polizeikooperation sowie die Fahndung über soziale Netzwerke und die Überwachung von Großveranstaltungen. Mehr als 100 Gäste und hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis, Polizei und Gewerkschaften folgten der Einladung der Grünen in die Räume der Universität Hamburg.

Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament und Organisator des Kongresses, erklärt: „Ich freue mich über das große Interesse an der Debatte über Kriminalitätsbekämpfung und Grundrechtssicherung im digitalen Zeitalter. Der Kongress hat sich zu einem echten Impulsgeber für eine Grüne Sicherheitspolitik entwickelt. Als Grüne wollen wir die konkrete Ermittlungsarbeit und Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden vor Ort stärken, statt auf immer weitere kostspielige und grundrechtseinschränkende Überwachungsmaßnahmen zu setzen.“

Dazu Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt: „Der Kongress bietet eine gute Plattform für den fachlichen Austausch – zum Beispiel mit den Spitzen der Gewerkschaft. Mich bewegt unter anderem die Frage, ob Großveranstaltungen künftig stärker mit Hightech-Kameradrohnen überwacht werden. Die Entwicklung hin zu einer hochgerüsteten Überwachung sehe ich mit großer Skepsis. Auch zur Strategieentwicklung für Grüne Innenpolitik ist der Kongress ein wichtiges Forum – gerade vor dem Hintergrund möglicher weiterer Regierungsbeteiligungen in Bund und Ländern.“

Prof. Dr. Dennis Bock, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, erklärt: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – auch nicht für Strafverfolger. Strafverfolgung schützt die Rechtsgüter aller Bürger, darf aber gerade deswegen die Bürgerrechte nicht aushöhlen. Nicht alles, was technisch möglich ist, kann erlaubt sein. Es bedarf sorgfältiger Abwägung zwischen verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten und den Belangen einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung.“

Prof. Dr. Tobias Singelnstein, Juniorprozessor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Freien Universität Berlin, erklärt:
„Der technische Fortschritt stellt nicht die Strafverfolgung vor schwierige Herausforderungen, sondern den Rechtsstaat, der Grundrechtseingriffe wirksam begrenzen muss. Die Ausweitung von Befugnissen für die Strafverfolgungsbehörden macht Strafverfolgung kaum wirksamer. Rechtswidrig erhobene Daten sollten im Strafverfahren einem Verwertungsverbot unterliegen, um die Strafverfolgungsbehörden zur Einhaltung der rechtlichen Grenzen von Eingriffsmaßnahmen anzuhalten.“

Der 3. Grüne Polizeikongress wird voraussichtlich im Juni 2013 stattfinden.

Jan Dube – Pressesprecher
Bündnis 90 / Die Grünen
Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Burchardstraße 21, 20095 Hamburg
jan.dube@gruene-fraktion-hamburg.de

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