(LNP) „Herr Pastörs hat den Holocaust indirekt geleugnet und die Anteilnahme am Leid der Opfer als ‚Betroffenheitstheater‘ verunglimpft. Dies, vor allem jedoch die Haltung und Einstellung, die sich hinter diesen Äußerungen verbirgt, rechtfertigt und fordert eine angemessene Strafe. Der Prozess hat erneut deutlich gemacht, dass Udo Pastörs ein unverbesserlicher Hetzer ist, der sich nicht davor scheut, die Opfer der Nazi-Diktatur immer wieder zu verunglimpfen und das Mittel der Verleumdung für seine zweifelhaften politischen Ziele einzusetzen. Herr Pastörs wird sich zukünftig nicht nur im Landtag deutlich mehr zurückhalten müssen, um die Bewährungsauflagen zu erfüllen und das ist gut so! Das Gericht hat ein wichtiges Urteil gefällt, denn es hat deutlich gemacht: Wir sind in unserer demokratisch verfassten Gesellschaft dazu in der Lage, uns mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen diejenigen zu wehren, die die Demokratie mit allen Mitteln bekämpfen.“
Weike H. Bandlow
Pressesprecherin
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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F: 0385.5252460
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