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Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz sollen zum 1. September umgesetzt werden

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(LNP) Gesonderter Antrag nicht erforderlich – Zahlung erfolgt automatisch. Die vom Bundesverfassungsgericht angehobenen Grundleistungen für Asylbewerber werden in Bremen ab 1. September 2012 rückwirkend bewilligt und ausgezahlt. Das erklärte heute (31. Juli 2012) Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder Jugend und Frauen in Bremen. „Zur Neuberechnung der Leistungen und der Nachzahlungsbeträge muss in das Computerprogramm eingegriffen werden, mit dem die Zahlungen veranlasst werden“, erläuterte Horst Frehe. Bis Mitte August – und damit rechtzeitig vor dem Auszahlungstermin für September – soll die Programmierung abgeschlossen sein. „Derzeit gehen leider noch Bescheide mit den niedrigeren Beträgen heraus“, sagte Frehe. „Das ist aus EDV-technischen Gründen nicht zu vermeiden. Eine korrekte Nachzahlung wird aber sichergestellt.“

Am 18. Juli 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Leistungen nach Paragraf 3 des Asylbewerber-Leistungsgesetzes in ihrer bisherigen Höhe nicht verfassungs gemäß sind und neu berechnet werden müssen. Als Sofortmaßnahme bis zu einer Änderung des Bundesgesetzes hatten die Richter eine Übergangslösung in Kraft gesetzt. Sie sieht höhere Zahlungen vor, hinsichtlich ihrer Höhe orientiert an den Regelsätzen der Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Ein alleinstehender Asylbewerber erhält danach 336 statt bislang 224,97 Euro.

In Bremen betrifft das Urteil knapp 1.500 Personen, von denen rund 360 in Übergangswohneinrichtungen leben. Das Urteil wird für die Stadtgemeinde Bremen nach erster überschlägiger Berechnung zu Mehrausgaben in Höhe von rund 140.000 Euro pro Monat respektive 1,6 Millionen Euro pro Jahr führen.

„Die bisherige Regelung hat Asylbewerber verfassungswidrig benachteiligt“, hatte Sozialsenatorin Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils gesagt. „Ich bin froh, dass die Verfassungsrichter diese Ungleichbehandlung endlich aufgehoben haben.“ Das physische und soziokulturelle Existenzminimum müsse „für jeden Menschen gleichermaßen gesichert sein, unabhängig von der Herkunft der Menschen oder ihrem Aufenthaltsstatus“, ergänzte Horst Frehe heute: „Das gebietet die Achtung der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde.“

Verantwortlich: Hermann Kleen – Sprecher des Senats – Tel. (0421) 361 2396 – hermann.kleen@sk.bremen.de
Redaktion: Gabriele Brünings – Tel. (0421) 361 4102 – gabriele.bruenings@sk.bremen.de und
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